Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie dem Veranstalter zum Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise und Zahlungsbedingungen machen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

2. Bezahlung

Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn die Reise nicht mehr wegen den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Ist die Durchführung der Reise garantiert wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

3. Gewährleistungen

Ist die Reise im Sinne des § 651 c Abs. l BGB mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Ansprüche nach §651 c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend machen.

4. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung

Umfang und Art der von Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung durch den Veranstalter in der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Reiseteilnehmer und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.3
Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Veranstalter über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

7. Reiseformalitäten

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Der Reiseteilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Zusätzliche Auskünfte über Infektions-/Impfschutz und Prophylaxemaßnahmen erteilen die Gesundheitsämter, Tropenmediziner, das Auswärtige Amt oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltung der im jeweiligen Zielgebiet gültigen Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.

8. Rücktritt durch uns

Sollte eine Mindesteilnehmerinnen/Mindestteilnehmerzahl von 6 Gästen für eine Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 21 Tagen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8.1 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

9. Rücktritt oder Umbuchung durch Sie

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Sie sollten den Rücktritt sicherheitshalber schriftlich bekanntgeben. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich eine Stornobestätigung zu. Im Fall Ihres Rücktritts verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
  • ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55% des Reisepreises
  • ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
  • ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
  • ab 2. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
  • am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises (keine Rückerstattung)

Im Falle des Nichterscheinens kann der volle Reisepreis gefordert werden, wenn wir bei den Leistungsträgern keine Erstattung erwirken können. Umbuchungen sind bei Eigenanreise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn kostenlos möglich. Umbuchungen ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gelten als Stornierungen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last“.

11. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reiserücktrittsversicherung. Für das Reisegepäck können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholgarantie wird zwingend empfohlen, für alle Nachteile oder Kosten, die durch einen fehlenden Krankenversicherungsschutz auftreten haftet ausschließlich der Reiseteilnehmer.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Reiseteilnehmer über die Identität der sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reiseteilnehmer informieren. Wechselt die dem Reiseteilnehmer als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, die „Black List“, ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu abrufbar.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit Anschrift, Email-Adresse), die der Reiseteilnehmer dem Veranstalter zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste überlassen hat. Ist der Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift oder seines Wohnortes mit Anschrift oder seiner Email-Adresse auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber dem Veranstalter bei Buchung / Anmeldung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu widersprechen.

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14. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

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